Rechtsgebiete

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Das Arbeitsrecht umfasst das Individual- und das Kollektivarbeitsrecht. Im Individualarbeitsrecht wird das Verhältnis vom abhängig Beschäftigten zum Arbeitgeber und im Kollektivarbeitsrecht das Verhältnis von Gewerkschaften/Arbeitnehmervertretungen und Arbeitgeberverbänden/Arbeitgebern behandelt.

In unserer Kanzlei wird vornehmlich das Individualarbeitsrecht behandelt. Hierbei geht es meist um Kündigungen (ordentlich, fristgemäß oder außerordentlich/fristlos), um Mehrarbeit, Zeugnisse, Urlaubsansprüche, Abmahnungen, Lohnforderungen, Aufhebungsverträge, Betriebsübernahmen u.ä.. In den meisten Fällen lassen sich die Probleme zwischen den Parteien spätestens vor dem Arbeitsgericht lösen. Besonderheiten ergeben sich im Bereich des Kündigungsschutzes durch die Berücksichtigung des Kündigungsschutzgesetzes, eventuell vorhandener Behinderungen, bei Auszubildenden, Wiederaufnahme der Arbeit nach Elternzeit, Auswirkungen von z.B. Aufhebungsverträgen auf die Sozialversicherung usw. Auch hier lohnt die Vertretung durch einen Rechtsanwalt, um im Voraus Fehler zu vermeiden.

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Das Familienrecht umfasst sämtliche Angelegenheiten der Ehe, des Kindschaftsrechts, des Verwandtschaftsrechts, die Vormundschaft und Betreuung sowie die Pflegschaft.

Im Bereich des Familienrechts geht es vornehmlich um die Scheidung von Ehen sowie die Regelung des Versorgungsausgleichs und des Umgangsrechts, wenn Kinder aus der Ehe hervorgegangen sind. Hierbei steht Ihnen unsere Kanzlei während des gesamten Scheidungsprozesses als Ansprechpartner zur Verfügung.

Immer häufiger kommt es heutzutage vor, dass Eltern in ein Pflegeheim kommen. Diese Art der Unterbringung kann sich nicht jeder leisten, meist reicht die Rente nicht aus und es existiert keine Pflegestufe. Dann erfolgt seitens der Sozialleistungsträger schnell ein Rückgriff auf Kinder. Sind diese leistungsfähig, werden sie zur Kasse gebeten. Wir stehen Ihnen im Umgang mit einer Sozialleistungsbehörde zur Seite und beraten Sie in einem solchen Fall dahingehend, dass Sie nicht über Gebühr in Anspruch genommen werden.

Was ist Verkehrsrecht?

Unter den Begriff des Verkehrsrecht fallen vor allem zivilrechtliche und versicherungsrechtliche Angelegenheiten ebenso wie das Ordnungswidrigkeitenrecht und Verkehrsstrafrecht.

Ob im Bereich des Kaufrechts oder der Unfallschadenregulierung, vermeintlich einfach gelagerte Sachverhalte können für den Laien negativ enden, da er nicht über die notwendige Sachkenntnis verfügt. Bei einem Autokauf/-verkauf kommt es z.B. darauf an, ob die Vertragspartner Privatleute sind oder ob es sich um ein gewerbliches Geschäft handelt, denn je nachdem welche Art hierbei vorliegt ergeben sich verschiedene rechtliche Möglichkeiten bezüglich der Vertragsgestaltung bzw. der Geltendmachung von Rechten.

Sie hatten einen Verkehrsunfall? Dann kommen Sie zu uns.

Im Rahmen der Unfallregulierung lohnt sich auch bei einfacher erscheinenden Fällen der Gang zu Ihrem Anwalt. Die Beurteilung der Frage eines eventuellen Mitverschuldens wie auch die Reaktion auf das Regulierungsverhalten der gegnerischen Versicherung bedarf es neben der Gesetzeskenntis auch das Wissen um die, in diesem Bereich sehr breit gefächerte, Rechtsprechung der Gerichte.

In den Bereich der versicherungsrechtlichen Angelegenheiten fallen v.a. die Auseinandersetzung mit der eigenen Haftpflichtversicherung  bei einem Fremdschaden, sowie die Streitigkeiten mit der eigenen Kaskoversicherung.

Sie wurden geblitzt? Alkohol am Steuer? Droht Führerscheinentzug?

Im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht dürften Geschwindigkeits- und Abstandsmessungen die häufigsten Fallgestaltungen darstellen. Ebenfalls in diesen Bereich fallen Alkoholdelikte, soweit diese aufgrund der ermittelten Werte nicht dem Strafrechtsbereich zuzuordnen sind. Auch in diesen Fällen lohnt sich oft ein Gang zu Ihrem Rechtsanwalt, um die Rechtmäßigkeit der Messungen und Feststellungen

Ebenso deckt das Verkehrsrecht auch die Führerscheinangelegenheiten vor den Verwaltungsbehörden ab, wenn es z.B. um die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis geht.

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Wenn Sie Hilfe bei der Vertragsgestaltung brauchen, beraten wir Sie bei der Ausarbeitung von Verträgen.

Wir entwerfen Verträge und kontrollieren bestehende Verträge auf deren Rechtssicherheit.

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